Rauchverbot - FF Stadt Regis-Breitingen

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Einsatzabteilung
.: Ab 1.3.2017 - Rauchverbot in Wäldern :.

In einigen Medien ist zurzeit immer wieder von einem Rauchverbot in deutschen Wäldern ab 01. März zu lesen. Diese Regelung ist nicht neu, sondern bereits seit April 1992 in Kraft. Laut Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen ist zum Schutz vor Waldbränden im Zeitraum vom 01. März bis 31.Oktober das Rauchen in einem Wald oder im Abstand von weniger als 100 m vom Wald untersagt. Gleiches gilt auch für den Umgang mit offenem Feuer.
Das Nichteinhalten des Rauchverbotes wird mit einem Bußgeld von 40 - 1000 € geahndet. Das Anzünden und Unterhalten eines nicht genehmigten offenen Feuers steht mit bis zu 2500 € unter Strafe. Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Fahrzeug bis zu einem gewissen Grad unter diese Regelung fällt. Eine heiße KFZ-Abgasanlage, insbesondere der Katalysator mit einer Temperatur bis zu 600°C, kann hier zu einer großen Gefahr werden. Deshalb achten Sie bitte auf den Untergrund auf dem Sie Ihr Fahrzeug parken. Gerade beim Abstellen auf dem Seitenstreifen kommt der Katalysator, aufgrund der Fahrzeugneigung, dem Boden sehr nahe und kann somit das darunter liegende Gras in Brand setzen.


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